Endlich: Verfassungsgericht verbietet schlechtes Wetter
30. Juli 2012 5 Kommentare
Karlsruhe. Nach langer Beratung hat das Bundesverfassungsgericht heute schlechtes Wetter für verfassungswidrig erklärt. Die Richter forderten die Politik auf, das Problem bis spätestens zum 1. August zu lösen. „Eine Fristverlängerung wie bei den Überhangmandaten ist ausgeschlossen, denn am 1. August ist meiner erster Urlaubstag“, sagte der Präsident des Verfassungsgericht Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass durch zu starken Regenfall, Schnellfall oder auch Blitz und Donner die körperliche Unversehrtheit nicht mehr gesichert sei. Außerdem sei der Bürger in seinen Freiheiten beschnitten. „Wenn es draußen gallert wie sonst was, geht kein normaler Mensch auf eine politische Versammlung. Hier ist eindeutig Artikel 8 des Grundgesetzes verletzt“, hieß es in einer Stellungnahme. Geklagt hatte ein Mitarbeiter des Verfassungsgerichts, der in seiner einzigen Woche Urlaub nicht ins Freibad gehen konnte, weil es „junge Hunde“ geregnet hat.
In der Bevölkerung fand das Urteil des Verfassungsgerichts breite Akzeptanz. „Das ist eine völlig richtige Entscheidung. Endlich hat das Bundesverfassungsgericht auf diesen Missstand hingewiesen“, sagte ein 70-jähriger Mann in Sandalen und Tennissocken. Derweil hat sich an der Nordseeküste eine Bürgerinitiative gegründet, die das Karlsruher Gericht auffordert die Frist „auf jetzt sofort“ zu verkürzen. „Unsere Verfassung muss endlich so ausgelegt werden, wie in den demokratischen Staaten in der Sahelzone“, sagte der Kopf der Bewegung Heinz Müller.
Die Politik zeigte sich erstaunt vom Urteil des Verfassungsgerichts. „Ich weiß nicht, ob wir der Frist gerecht werden können“, sagte Angela Merkel. Man werde aber versuchen sich mit den Koalitionspartner schon in der nächsten Woche zu einigen. „Ich bezweifle, dass diese Regierung überhaupt fähig ist ein entsprechendes Gesetz für die langfristige Veränderung des Wetters zu verabschieden. Wo soll das schlechte Wetter denn hin – nach Griechenland?“, gab Sigmar Gabriel (SPD) zu Bedenken. Sollte sich der Gesetzgeber keine verfassungskonforme Regelung erarbeiten, werde das Gericht das Parlament auflösen und den eigenen Arbeitsplatz in den Bundestag verlegen, drohte Voßkuhle an. In den nächsten Wochen wollen sich die Richter aber zunächst noch mit eher unwichtigen Fragen wie zum Beispiel der Euro-Krise beschäftigen.
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